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Was sind die Vorteile und Nachteile einer Hypothekenversicherung?

Eine Hypothekenversicherung kann dabei helfen, die Finanzierung eines Eigenheims bei Tod, Erwerbsunfähigkeit, schwerer Krankheit oder vorübergehendem Einkommensausfall abzusichern. In der Schweiz handelt es sich dabei jedoch nicht um ein einheitliches Standardprodukt, sondern je nach Vertrag um eine Todesfall-, Erwerbsunfähigkeits-, Ratenschutz- oder Lebensversicherung.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 15 Minuten

Kurz erklärt

Eine Hypothekenversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für eine Hypothek. Der Begriff bezeichnet verschiedene Absicherungen, die bei Tod, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder teilweise Arbeitslosigkeit Leistungen erbringen können. Die Versicherung ersetzt weder die erforderlichen Eigenmittel noch die Tragbarkeitsprüfung oder Amortisation. Entscheidend sind Versicherungssumme, versicherte Ereignisse, Wartefristen, Ausschlüsse, Bezugsberechtigung und Gesamtkosten.

Was ist eine Hypothekenversicherung?

Der Begriff Hypothekenversicherung oder Hypothekarversicherung wird in der Schweiz nicht immer einheitlich verwendet. Gemeint ist normalerweise keine Versicherung der Immobilie selbst, sondern eine persönliche Absicherung der Hypothekarnehmenden und ihrer Angehörigen.

Die Versicherung soll verhindern, dass ein versichertes Ereignis unmittelbar dazu führt, dass die Hypothekarzinsen, die Amortisation oder die laufenden Wohnkosten nicht mehr bezahlt werden können.

Mögliche versicherte Ereignisse

  • Tod einer versicherten Person,
  • länger dauernde Arbeitsunfähigkeit,
  • vollständige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit,
  • bestimmte schwere Krankheiten,
  • unverschuldete Arbeitslosigkeit, sofern ausdrücklich eingeschlossen,
  • weitere vertraglich definierte Einkommensausfälle.
Wichtig: Eine Hypothekenversicherung ist nicht dasselbe wie eine Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen decken andere Risiken ab.

Auch der Begriff Restschuldversicherung kann missverständlich sein. Manche Policen bezahlen bei Tod eine vereinbarte Kapitalleistung. Andere übernehmen während einer begrenzten Zeit einzelne Hypothekarraten. Wieder andere zahlen eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die vom Haushalt frei für Hypothek und Lebenshaltung verwendet werden kann.

Welche Arten der Hypothekenabsicherung gibt es?

1. Reine Todesfallversicherung

Eine Todesfall-Risikoversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person ein vereinbartes Kapital aus. Dieses kann verwendet werden, um die Hypothek ganz oder teilweise zu reduzieren und dadurch die laufende Belastung für die Hinterbliebenen zu senken.

Die Versicherungssumme kann während der gesamten Laufzeit gleich bleiben oder entsprechend der erwarteten Restschuld sinken.

2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet bei einer vertraglich definierten Erwerbsunfähigkeit eine Rente oder eine Kapitalleistung aus. Die Leistung kann helfen, Hypothekarzinsen, Amortisation, Unterhalt und weitere Lebenshaltungskosten zu bezahlen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Definition der Erwerbsunfähigkeit,
  • erforderlicher Mindestgrad der Erwerbsunfähigkeit,
  • Wartefrist bis zum Leistungsbeginn,
  • Höhe und Dauer der Rente,
  • Koordination mit IV, Pensionskasse und anderen Versicherungen.

3. Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich häufig darauf, ob die versicherte Person ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen ausüben kann. Erwerbsunfähigkeit beurteilt dagegen, in welchem Umfang sie auf dem gesamten zumutbaren Arbeitsmarkt noch Einkommen erzielen kann.

Diese Unterscheidung kann für die Auszahlung entscheidend sein und muss in den Versicherungsbedingungen genau geprüft werden.

4. Ratenschutz bei Arbeitslosigkeit

Ein Ratenschutz kann während einer begrenzten Zeit einen vereinbarten Betrag oder einzelne Hypothekarraten übernehmen, wenn die versicherte Person unfreiwillig arbeitslos wird.

Solche Policen enthalten häufig Einschränkungen:

  • Wartezeit nach Vertragsbeginn,
  • Karenzfrist nach Eintritt der Arbeitslosigkeit,
  • begrenzte Anzahl versicherter Monatsraten,
  • maximaler monatlicher Leistungsbetrag,
  • Ausschluss freiwilliger Kündigungen,
  • Einschränkungen für Selbstständige und befristet Beschäftigte,
  • Ausschluss bereits absehbarer Kündigungen.

5. Versicherung bei schwerer Krankheit

Eine sogenannte Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt bei einer vertraglich genau bezeichneten Diagnose eine Kapitalleistung. Nicht jede schwere Erkrankung ist automatisch versichert. Massgebend sind die in der Police aufgeführten Krankheiten und medizinischen Kriterien.

6. Lebensversicherung mit Sparanteil

Eine gemischte Lebensversicherung verbindet einen Versicherungsschutz mit einem Sparprozess. Die Police kann im Rahmen einer indirekten Amortisation verpfändet oder an die finanzierende Bank abgetreten werden.

Diese Verbindung kann steuerliche und planerische Vorteile haben, ist aber häufig langfristig und weniger flexibel. Bei einer vorzeitigen Auflösung kann der Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich unter den einbezahlten Prämien liegen.

Schweizer Rechts- und Finanzierungslage

Keine allgemeine Versicherungspflicht

Für private Hypothekarnehmende besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Hypothekenversicherung abzuschliessen. Ob eine Bank im Einzelfall eine Todesfall- oder andere Risikoabsicherung verlangt, hängt von Finanzierung, Tragbarkeit, beteiligten Personen und internen Kreditbedingungen ab.

Die Finanzierungsvorgaben gelten unabhängig von der Versicherung

Eine Hypothekenversicherung ersetzt keine Eigenmittel und macht eine zu knappe Finanzierung nicht automatisch tragbar. Die Bank prüft weiterhin Einkommen, Verpflichtungen, Belehnung, Immobilienwert, Amortisation und langfristige Tragbarkeit.

Finanzierungsfrage Wirkung der Hypothekenversicherung
Eigenmittel Eine Risikoversicherung ersetzt die erforderlichen Eigenmittel grundsätzlich nicht.
Tragbarkeit Die Finanzierung muss auch ohne einen bereits eingetretenen Versicherungsfall tragbar sein.
Amortisation Die erforderliche Rückführung der Hypothek bleibt bestehen.
Belehnung Die Versicherung verändert den von der Bank ermittelten Belehnungswert der Immobilie nicht.
Zinsrisiko Normale Zinserhöhungen sind üblicherweise kein versichertes Ereignis.
Unterhalt Renovationen und laufender Gebäudeunterhalt werden normalerweise nicht übernommen.

Nach den anerkannten Mindestanforderungen für Hypothekarfinanzierungen muss ein bestimmter Eigenmittelanteil aus Mitteln stammen, die nicht aus der 2. Säule bezogen oder verpfändet werden. Zudem ist die Hypothek grundsätzlich innerhalb von höchstens 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts zu amortisieren.

Eine indirekte Amortisation über Guthaben der Säule 3a oder über verpfändete Lebensversicherungspolicen ist möglich. Dadurch werden Hypothek, Vorsorge und Versicherung jedoch eng miteinander verbunden.

Versicherungsvertragsgesetz und Vertragsbedingungen

Für den Versicherungsschutz sind das Schweizer Versicherungsvertragsrecht, die Police und die allgemeinen Versicherungsbedingungen entscheidend. Leistungen werden nur für Risiken ausgerichtet, die im Vertrag tatsächlich eingeschlossen sind.

Bei einer Gesundheitsprüfung sollten sämtliche schriftlich gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäss beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Lassen Sie sich vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, welches Ereignis welche Leistung auslöst, wie lange die Versicherung bezahlt und wer die Leistung erhält.

Vorteile einer Hypothekenversicherung

1. Schutz der Familie bei einem Todesfall

Fällt ein wichtiges Einkommen vollständig weg, kann die Tragbarkeit der Immobilie gefährdet sein. Eine ausreichend hohe Todesfallleistung kann die Hypothek reduzieren und dadurch die monatliche Belastung senken.

2. Erhalt des Eigenheims

Ohne Absicherung kann ein Todesfall oder eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit dazu führen, dass das Haus oder die Wohnung verkauft werden muss. Eine Versicherungsleistung kann Zeit und finanziellen Spielraum schaffen, damit Angehörige nicht unter unmittelbarem Verkaufsdruck stehen.

3. Absicherung der finanziellen Verpflichtungen

Je nach Produkt werden ein Kapitalbetrag, eine laufende Rente oder während begrenzter Zeit einzelne Raten ausbezahlt. Dies kann helfen, Hypothekarzinsen und weitere Wohnkosten trotz Einkommensausfall weiterzutragen.

4. Individuell anpassbarer Versicherungsschutz

Die Versicherung kann auf die persönliche Situation abgestimmt werden, beispielsweise anhand von:

  • offener Hypothekarschuld,
  • Anzahl und Alter der Kinder,
  • Anteil der einzelnen Einkommen am Haushaltsbudget,
  • vorhandenen Vorsorgeleistungen,
  • finanziellen Reserven,
  • geplanter Amortisation,
  • gewünschter Schutzdauer.

5. Ergänzung bestehender Vorsorgeleistungen

Leistungen aus AHV, IV, Unfallversicherung und Pensionskasse reichen nicht in jedem Haushalt aus, um Hypothek und Lebenshaltung unverändert weiterzutragen. Eine private Absicherung kann gezielt eine vorhandene Vorsorgelücke schliessen.

6. Psychologische und finanzielle Planungssicherheit

Wer weiss, dass Angehörige oder die Immobilienfinanzierung bei einem schweren Ereignis abgesichert sind, kann langfristiger planen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungssumme realistisch bemessen wurde und die wichtigsten Risiken tatsächlich gedeckt sind.

7. Sinkende Versicherungssumme kann Kosten reduzieren

Wenn die Hypothek über die Jahre amortisiert wird, kann eine fallende Todesfallsumme passend sein. Der Schutz folgt dann ungefähr der sinkenden Restschuld und kann günstiger sein als eine während der gesamten Laufzeit gleichbleibende Versicherungssumme.

Nachteile einer Hypothekenversicherung

1. Zusätzliche laufende Kosten

Die Prämien kommen zu Hypothekarzinsen, Amortisation, Nebenkosten, Versicherungen und Unterhalt hinzu. Über eine lange Laufzeit können erhebliche Gesamtkosten entstehen.

2. Ausschlüsse und Einschränkungen

Der Versicherungsschutz ist nicht unbegrenzt. Möglich sind beispielsweise:

  • Ausschlüsse bestimmter Vorerkrankungen,
  • Leistungsausschlüsse für bereits bekannte Beschwerden,
  • Warte- und Karenzfristen,
  • begrenzte Leistungsdauer,
  • Mindestgrad der Erwerbsunfähigkeit,
  • begrenzte Anzahl übernommener Monatsraten,
  • Ausschlüsse bei freiwilliger Arbeitsaufgabe,
  • besondere Regeln für psychische Erkrankungen,
  • geografische oder berufliche Einschränkungen.

3. Gesundheitsprüfung kann zu Vorbehalten führen

Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Freizeitrisiken beeinflussen die Annahme und die Prämie. Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Krankheiten ausschliessen oder den Antrag ablehnen.

4. Leistung kann kleiner als die Restschuld sein

Eine einmal festgelegte oder sinkende Versicherungssumme entspricht nicht automatisch jederzeit der offenen Hypothek. Erhöhungen der Hypothek, Renovationskredite oder eine langsamere Amortisation können eine Deckungslücke verursachen.

5. Arbeitslosigkeit wird oft nur begrenzt gedeckt

Selbst wenn Arbeitslosigkeit eingeschlossen ist, werden häufig nur wenige Monatsraten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen. Eine lang andauernde Arbeitslosigkeit ist dadurch nicht vollständig abgesichert.

6. Überschneidung mit bestehenden Versicherungen

Ein Haushalt kann bereits über Pensionskasse, Arbeitgeber, Unfallversicherung, bestehende Lebensversicherung oder private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausreichend geschützt sein. Eine zusätzliche Police kann zu teuren Doppelversicherungen führen.

7. Vertragliche Bindung und geringe Flexibilität

Ändert sich die Hypothek, wird die Immobilie verkauft oder trennt sich ein Paar, passt die ursprüngliche Versicherung möglicherweise nicht mehr. Bei langfristigen Spar- oder Lebensversicherungslösungen kann eine vorzeitige Änderung besonders teuer sein.

8. Abhängigkeit vom Anerkennungsentscheid

Ob ein Leistungsfall vorliegt, wird anhand der Versicherungsbedingungen und der erforderlichen Nachweise beurteilt. Zwischen Eintritt des Ereignisses und Auszahlung können Abklärungen notwendig sein.

9. Kein Schutz gegen jedes finanzielle Risiko

Eine Hypothekenversicherung übernimmt normalerweise keine Belastung aufgrund steigender Hypothekarzinsen, hoher Renovationskosten, sinkender Immobilienwerte, einer Scheidung oder freiwilliger Arbeitszeitreduktion.

10. Falsche Begünstigung kann den Schutz verfehlen

Wird die gesamte Leistung direkt an die Bank abgetreten, reduziert sie zwar die Hypothek, steht der Familie aber nicht unmittelbar für Lebenshaltung, Steuern oder Unterhalt zur Verfügung. Wird nur die Familie begünstigt, ist dagegen nicht sichergestellt, dass das Kapital tatsächlich zur Reduktion der Hypothek verwendet wird.

Versicherungsarten im Vergleich

Lösung Typische Leistung Vorteil Nachteil
Todesfall-Risikoversicherung Einmaliges Kapital bei Tod. Klare und häufig vergleichsweise kostengünstige Familienabsicherung. Keine Leistung bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit ohne zusätzlichen Einschluss.
Sinkende Todesfallversicherung Im Zeitverlauf sinkendes Todesfallkapital. Kann der abnehmenden Hypothek folgen und Prämien reduzieren. Kann bei langsamer Amortisation oder höherer Hypothek zu wenig Schutz bieten.
Erwerbsunfähigkeitsrente Laufende Rente bei versicherter Erwerbsunfähigkeit. Hilft bei langfristigem Einkommensausfall. Gesundheitsprüfung, Wartefrist und anspruchsvolle Leistungsprüfung.
Ratenschutz Zeitlich begrenzte Übernahme vereinbarter Raten. Kann kurzfristige Engpässe überbrücken. Begrenzte Dauer, Höchstbeträge und zahlreiche mögliche Ausschlüsse.
Schwere-Krankheiten-Versicherung Kapital bei einer genau definierten Diagnose. Frei verwendbarer Betrag bei bestimmten Erkrankungen. Nicht jede schwere Krankheit erfüllt die Vertragsdefinition.
Gemischte Lebensversicherung Todesfallschutz und Sparleistung. Verbindet Vorsorge, Sparen und mögliche indirekte Amortisation. Komplexer, langfristiger und bei vorzeitiger Auflösung möglicherweise teuer.
Vergleichen Sie nicht nur die Monatsprämie. Eine günstige Police kann wegen kurzer Leistungsdauer, sinkender Versicherungssumme oder weitreichender Ausschlüsse weniger Schutz bieten als erwartet.

Wie hoch sollte der Versicherungsschutz sein?

Die Versicherungssumme muss nicht zwingend der gesamten Hypothek entsprechen. Entscheidend ist, welcher Betrag erforderlich wäre, damit die verbleibenden Personen die Immobilie langfristig halten können.

Schritt 1: Finanzierung nach dem Ereignis berechnen

Prüfen Sie, wie sich die Situation bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit einer Person verändert:

  • Welches Einkommen fällt weg?
  • Welche AHV-, IV-, Pensionskassen- oder Versicherungsleistungen entstehen?
  • Wie hoch bleiben Hypothekarzinsen und Amortisation?
  • Welche Kinderbetreuungs- oder Pflegekosten kommen hinzu?
  • Wie hoch sind Unterhalt, Steuern und Nebenkosten?
  • Welcher Hypothekarbetrag wäre mit dem verbleibenden Einkommen tragbar?

Schritt 2: Bestehende Leistungen anrechnen

Berücksichtigen Sie vorhandene Absicherungen:

  • Todesfallkapital der Pensionskasse,
  • Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten,
  • IV- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen,
  • Unfallversicherungsleistungen,
  • bestehende Lebensversicherungen,
  • liquide Reserven und Wertschriften,
  • weitere Immobilien oder verwertbare Vermögenswerte.

Schritt 3: Versorgungslücke bestimmen

Vereinfachte Berechnung

Offene Hypothek:                         CHF [Betrag]
Langfristig tragbare Hypothek danach:    CHF [Betrag]
----------------------------------------------------
Erforderliche Hypothekenreduktion:       CHF [Betrag]

Zusätzlicher Kapitalbedarf:
Lebenshaltung und Betreuung:             CHF [Betrag]
Einmalige Kosten und Reserve:            CHF [Betrag]
Bestehende Versicherungsleistungen:    – CHF [Betrag]
Verfügbares freies Vermögen:           – CHF [Betrag]
----------------------------------------------------
Geschätzte zusätzliche Deckungslücke:    CHF [Betrag]

Die Berechnung sollte für jede Person separat erfolgen. Bei einem Paar können unterschiedliche Versicherungssummen sinnvoll sein, wenn Einkommen, Kinderbetreuung und Vorsorgeleistungen unterschiedlich verteilt sind.

Diese Vertragsbedingungen sollten Sie prüfen

Vertragspunkt Wichtige Frage
Versichertes Ereignis Welche konkreten Ursachen lösen eine Leistung aus?
Versicherungssumme Bleibt die Summe konstant oder sinkt sie im Zeitverlauf?
Wartefrist Wie lange muss der Haushalt die Kosten selbst tragen?
Leistungsdauer Wird einmalig, für wenige Monate oder bis zu einem bestimmten Alter bezahlt?
Ausschlüsse Welche Krankheiten, Tätigkeiten oder Situationen sind nicht versichert?
Erwerbsunfähigkeitsdefinition Wird der bisherige Beruf oder der gesamte Arbeitsmarkt beurteilt?
Begünstigung Erhält die Bank, die Familie oder eine andere Person die Leistung?
Abtretung oder Verpfändung Welche Rechte erhält die Bank und welche Änderungen benötigen ihre Zustimmung?
Prämienentwicklung Bleibt die Prämie konstant oder steigt sie mit dem Alter?
Kündigung Wann kann der Vertrag geändert oder beendet werden und welche Kosten entstehen?
Verkauf der Immobilie Kann die Versicherung weitergeführt oder für eine neue Hypothek verwendet werden?
Steuer- und Vorsorgebindung Ist die Police frei oder innerhalb der Säule 3a gebunden?

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Lesen Sie jede Frage genau und geben Sie die verlangten Informationen vollständig an. Bewahren Sie den Antrag und sämtliche Antworten auf. Lassen Sie unklare Fragen vor der Unterschrift schriftlich erläutern.

Begünstigung, Abtretung und Verpfändung

Bei einer Verpfändung dient die Police der Bank als Sicherheit. Bei einer Abtretung können Rechte aus der Police auf die Bank übertragen werden. Das kann die Finanzierung erleichtern, reduziert aber die Flexibilität der versicherten Person.

Prüfen Sie gemeinsam mit Bank und Versicherer, ob im Todesfall zuerst die Hypothek reduziert oder ein Teil des Kapitals direkt an die Angehörigen ausbezahlt werden soll.

Vertrag regelmässig aktualisieren

Eine Überprüfung ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie,
  • Erhöhung oder deutlicher Amortisation der Hypothek,
  • Heirat, Trennung oder Scheidung,
  • Geburt eines Kindes,
  • Teilzeit, Stellenwechsel oder Selbstständigkeit,
  • grösserem Einkommensanstieg oder Einkommensrückgang,
  • Pensionierung oder Vorpensionierung,
  • Änderung der Begünstigten.

Was ist im Leistungsfall zu tun?

  1. Versicherer möglichst rasch über das Ereignis informieren.
  2. Police und Versicherungsbedingungen bereithalten.
  3. Erforderliche Arzt-, Arbeitgeber- oder Behördenunterlagen einreichen.
  4. Wartefrist und voraussichtlichen Leistungsbeginn klären.
  5. Bank frühzeitig über mögliche Zahlungsschwierigkeiten informieren.
  6. Zwischenlösung für Hypothekarzinsen und laufende Kosten planen.
  7. Begünstigung, Abtretung und Auszahlungskonto kontrollieren.
  8. Entscheid und Leistungsberechnung schriftlich verlangen.
Warten Sie bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten nicht bis zur ersten unbezahlten Hypothekarrate. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Bank und Versicherer kann zusätzliche Kosten und eine Eskalation vermeiden.

Versicherung und Bank sind getrennte Vertragsparteien

Die Anmeldung eines Versicherungsfalls setzt die Zahlungsverpflichtungen aus der Hypothek nicht automatisch aus. Bis zur tatsächlichen Auszahlung müssen die vertraglich geschuldeten Beträge grundsätzlich weiterbezahlt oder mit der Bank neu geregelt werden.

Welche Alternativen gibt es?

Nicht jeder Haushalt benötigt eine separate Hypothekenversicherung. Je nach Ausgangslage können andere Massnahmen geeigneter oder kostengünstiger sein.

Alternative Vorteil Grenze
Höhere Eigenmittel Tiefere Hypothek und geringere laufende Belastung. Bindet zusätzliches Vermögen in der Immobilie.
Schnellere Amortisation Reduziert Restschuld und Zinsabhängigkeit. Verringert die verfügbare Liquidität.
Grössere Notfallreserve Flexibel für unterschiedliche finanzielle Ereignisse einsetzbar. Kann einen langfristigen Einkommensausfall nicht vollständig tragen.
Bestehende Todesfallversicherung Kann die Familie unabhängig von der konkreten Hypothek absichern. Versicherungssumme muss zur aktuellen Versorgungslücke passen.
Erwerbsunfähigkeitsrente Deckt nicht nur Hypothek, sondern auch weitere Lebenshaltungskosten. Kann wegen Gesundheitsprüfung und langer Leistungsdauer teuer sein.
Konservativerer Kaufpreis Verbessert Tragbarkeit und reduziert Abhängigkeit von Versicherungen. Schränkt die Auswahl der Immobilien ein.
Zwei unterschiedlich laufende Hypothekartranchen Kann Verlängerungs- und Zinsrisiken verteilen. Schützt nicht direkt vor Tod oder Erwerbsunfähigkeit.

Häufig ist eine Kombination sinnvoll: ausreichend Reserven für kurzfristige Ausfälle, eine Todesfallversicherung für die Familie und ein gezielter Erwerbsunfähigkeitsschutz für langfristige Einkommensrisiken.

Wann ist eine Hypothekenversicherung sinnvoll?

Eher sinnvoll

  • Die Tragbarkeit hängt stark von einem Haupteinkommen ab.
  • Kinder oder andere Angehörige sind finanziell abhängig.
  • Die vorhandenen Reserven sind begrenzt.
  • Die Hypothek ist im Verhältnis zum Einkommen hoch.
  • Die Vorsorgeleistungen weisen eine erkennbare Lücke auf.
  • Die Familie möchte die Immobilie langfristig behalten.

Eher weniger notwendig

  • Die Hypothek ist bereits tief.
  • Beide Einkommen können die Finanzierung jeweils allein tragen.
  • Es bestehen hohe liquide Reserven.
  • Aus Pensionskasse und bestehenden Policen besteht bereits ausreichender Schutz.
  • Die Immobilie könnte ohne finanziellen Druck verkauft werden.
  • Eine zusätzliche Police würde hauptsächlich Doppelversicherungen schaffen.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Familie mit einem Haupteinkommen

Ein Paar finanziert ein Haus hauptsächlich mit dem Einkommen einer Person. Beim Tod dieser Person könnte das verbleibende Einkommen die Hypothek nicht tragen. Eine Todesfallversicherung reduziert die Hypothek so weit, dass die verbleibende Person mit den Hinterlassenenleistungen im Haus bleiben kann.

Beispiel 2: Zwei ähnlich hohe Einkommen

Beide Partner verdienen ähnlich viel und verfügen über gute Pensionskassenleistungen. Eine Absicherung der vollständigen Hypothek wäre möglicherweise überhöht. Sinnvoller kann eine kleinere Todesfallsumme sein, welche die Finanzierung auf das verbleibende Einkommen abstimmt.

Beispiel 3: Selbstständige Person

Eine selbstständige Eigentümerin hat keine arbeitgeberfinanzierte Krankentaggeldlösung und nur begrenzte Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Eine individuell ausgestaltete Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann wichtiger sein als ein standardisierter Arbeitslosen-Ratenschutz, der Selbstständige möglicherweise gar nicht versichert.

Beispiel 4: Police mit sinkender Versicherungssumme

Die Todesfallsumme sinkt jährlich entsprechend dem geplanten Amortisationsplan. Später wird die Hypothek jedoch für eine Renovation erhöht. Ohne Anpassung der Police entsteht eine grössere Differenz zwischen Versicherungssumme und Restschuld.

Schritt für Schritt zur passenden Absicherung

  1. Offene Hypothek, Amortisation und laufende Wohnkosten erfassen.
  2. Finanzierung bei Tod, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit jeder Person separat berechnen.
  3. Leistungen aus AHV, IV, Pensionskasse, Unfallversicherung und bestehenden Policen ermitteln.
  4. Liquiditätsreserven und frei verfügbares Vermögen einbeziehen.
  5. Tatsächliche Versorgungslücke bestimmen.
  6. Kapitalleistung, Rente und Ratenschutz als unterschiedliche Lösungen vergleichen.
  7. Mehrere Angebote mit gleicher Versicherungssumme und Leistungsdauer einholen.
  8. Wartefristen, Ausschlüsse und Gesundheitsvorbehalte schriftlich prüfen.
  9. Begünstigung, Abtretung oder Verpfändung mit der Bank abstimmen.
  10. Gesamtkosten über die geplante Laufzeit berechnen.
  11. Vertrag erst nach vollständiger Prüfung unterzeichnen.
  12. Versicherung nach wichtigen Lebens- und Finanzierungsänderungen aktualisieren.

Checkliste: Hypothekenversicherung prüfen

Finanzielle Ausgangslage

Bestehender Versicherungsschutz

Versicherungsangebot

Begünstigung und Flexibilität

Häufige Fragen zur Hypothekenversicherung

Als Hypothekenversicherung werden verschiedene Versicherungen bezeichnet, die eine Immobilienfinanzierung bei Tod, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder einem anderen versicherten Einkommensausfall absichern können.

Nein. Für private Hypothekarnehmende besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hypothekenversicherung. Ein Kreditgeber kann jedoch im Einzelfall eine zusätzliche Absicherung verlangen oder empfehlen.

Je nach Produkt können Tod, Erwerbsunfähigkeit, bestimmte schwere Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit oder zeitlich begrenzte Arbeitslosigkeit versichert sein. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.

Nur wenn die vereinbarte Todesfallsumme der offenen Hypothek entspricht. Bei einer tieferen oder im Zeitverlauf sinkenden Versicherungssumme kann eine Restschuld verbleiben.

Nein. Arbeitslosigkeit ist nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen wurde. Häufig bestehen Wartefristen, zeitliche Leistungsgrenzen und Ausschlüsse etwa bei freiwilliger Kündigung oder bereits absehbarer Arbeitslosigkeit.

Nein. Eigenmittel, Belehnung, Einkommen, Amortisation und langfristige Tragbarkeit werden von der Bank unabhängig von einer Versicherung geprüft.

Die Prämie hängt unter anderem von Alter, Gesundheitszustand, Versicherungssumme, Laufzeit, Beruf, versicherten Risiken und Leistungsdauer ab. Angebote sollten anhand der gesamten Vertragskosten verglichen werden.

Bei Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist üblicherweise eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäss beantwortet werden.

Während der vereinbarten Wartefrist wird trotz eingetretenem Ereignis noch keine Leistung ausgerichtet. Bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit kann die versicherte Person die Hypothek deshalb zunächst selbst weitertragen müssen.

Die Leistung kann je nach Begünstigung, Abtretung oder Verpfändung an die Bank, die Familie oder eine andere berechtigte Person ausbezahlt werden. Diese Regelung sollte vor Vertragsabschluss eindeutig festgelegt werden.

Die Kündigungsmöglichkeiten hängen von Produkt, Laufzeit, Versicherungsbedingungen und gesetzlicher Ausgangslage ab. Bei gebundenen Vorsorge- oder Lebensversicherungslösungen kann ein vorzeitiger Ausstieg finanzielle Nachteile verursachen.

Sie kann besonders sinnvoll sein, wenn die Tragbarkeit stark von einem Einkommen abhängt, nur geringe Reserven vorhanden sind oder Angehörige die Immobilie bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit nicht aus eigener Kraft finanzieren könnten.

Zusammenfassung

Eine Hypothekenversicherung kann die Familie und die Immobilienfinanzierung bei Tod, Erwerbsunfähigkeit, schwerer Krankheit oder einem ausdrücklich versicherten Einkommensausfall schützen. Ihr grösster Vorteil ist, dass eine ausreichend bemessene Leistung die Hypothek reduzieren oder laufende Zahlungen zeitweise sichern kann. Nachteile sind zusätzliche Prämien, Gesundheitsprüfungen, Wartefristen, Ausschlüsse und mögliche vertragliche Bindungen. Da der Begriff Hypothekenversicherung unterschiedliche Produkte umfasst, sollten zuerst die tatsächliche Versorgungslücke, bestehende Vorsorgeleistungen und finanzielle Reserven ermittelt werden. Die Versicherung ersetzt weder Eigenmittel noch Tragbarkeit, Amortisation oder eine konservative Finanzplanung.

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