Subventionierte Wohnungen in Lausanne 2026: Wer hat Anspruch und wie stellt man einen Antrag?
Subventionierte Wohnungen in Lausanne – meist als «logements à loyer modéré» (LLM) bezeichnet – sind günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt, aber an klare Zugangs- und Belegungsbedingungen gebunden. Entscheidend sind 2026 nicht nur das Einkommen, sondern auch Aufenthaltsstatus, Bezug zu Lausanne, Vermögen, Haushaltsgrösse und die passende Wohnungsbelegung.
Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome 13. Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 15 Minuten
Nicht nur das Einkommen entscheidet.
Für eine subventionierte Wohnung in Lausanne werden mehrere Kriterien gleichzeitig geprüft. Die Stadt kombiniert die kantonalen Regeln des RCOL beziehungsweise RCOLLM mit eigenen kommunalen Voraussetzungen. Deshalb gibt es keinen einzigen pauschalen Einkommensbetrag, der für jede Wohnung und jeden Haushalt gilt.
Status und Lausanne-Bezug
Mindestens eine volljährige Person im Haushalt muss Schweizerin oder Schweizer sein oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung B, C oder F verfügen. Zusätzlich muss grundsätzlich seit mindestens drei Jahren in Lausanne gewohnt oder hauptsächlich gearbeitet werden. Für Studium oder Lehre in Lausanne oder der Region gilt eine besondere Alternative, wenn eine Ausbildungsbeihilfe besteht oder eine Nebentätigkeit ausgeübt wird. [1]
Einkommen und Vermögen
Die Berechtigung wird anhand des massgebenden Einkommens beziehungsweise des RDU, des Vermögens, der Haushaltszusammensetzung und des konkreten subventionierten Mietzinses geprüft. Der kantonale Tarif ist deshalb keine einzige starre Einkommensgrenze für ganz Lausanne. [2]
Wohnungsgrösse muss passen
Auch die Belegung zählt. Ein subventionierter Haushalt muss zur Zimmerzahl der Wohnung passen. Zu grosse Wohnungen für zu wenige Personen können die Zulassung verhindern oder später Folgen für die Mietbedingungen haben. [3]
Die wichtigsten Zugangsbedingungen auf einen Blick
Diese Kriterien sollten Sie prüfen, bevor Sie eine Voranmeldung einreichen.
Schweizer Staatsangehörigkeit oder gültige Bewilligung B, C oder F
Mindestens eine volljährige Person im Haushalt muss diese Voraussetzung erfüllen.
Drei Jahre wohnen oder hauptsächlich arbeiten
Alternativ kann eine Ausbildung oder Lehre in Lausanne bzw. der Region unter den kommunalen Voraussetzungen genügen.
RDU, Einkommen und Vermögen
Die Stadt kontrolliert die finanzielle Situation anhand der kantonalen Regeln und des für die Wohnung anwendbaren Tarifs.
Passende Zahl von Personen
Die Zimmerzahl der Wohnung muss zum Haushalt passen; Über- oder Unterbelegung ist relevant.
Nur als Hauptwohnung
Das LLM muss der tatsächliche und hauptsächliche Wohnsitz aller gemeldeten Haushaltsmitglieder sein.
Berechtigt bedeutet nicht garantiert
Auch mit erfüllten Voraussetzungen braucht es eine konkrete freie Wohnung und eine erfolgreiche Bewerbung.
So stellen Sie 2026 einen Antrag auf ein LLM
Der praktische Weg beginnt mit der Voranmeldung beim Office communal du logement und endet erst mit der Bewerbung auf eine konkrete Wohnung. [6]
Voraussetzungen prüfen
Kontrollieren Sie Status, Lausanne-Bezug, Haushaltsgrösse sowie Ihre aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation.
LLM-Formular ausfüllen
Für die erste Voranmeldung verwendet Lausanne das Formular «Formulaire pour un logement à loyer modéré». Es muss vollständig ausgefüllt und von den volljährigen Personen unterschrieben werden.
Belege beilegen
Regelmässig verlangt werden Identitäts- bzw. Aufenthaltsdokumente und die letzte Steuerveranlagung. Je nach Situation kommen Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen, Ausbildungsnachweise, Renten- oder Leistungsentscheide hinzu.
Prüfung durch das Wohnungsamt
Das Office communal du logement prüft die Haushalts- und Finanzdaten und kann auf Daten des Revenu déterminant unifié (RDU) zugreifen.
Auf konkrete LLM bewerben
Bei einer konkreten subventionierten Wohnung verlangen Verwaltungen häufig die Bescheinigung des Office communal du logement zusätzlich zum normalen Bewerbungsdossier.
Dossier aktuell halten
Ändern sich Einkommen, Vermögen oder Haushaltsgrösse, muss dies gemeldet werden. Die Bedingungen können während des Mietverhältnisses erneut kontrolliert werden.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Das Lausanner Formular nennt je nach persönlicher Situation unterschiedliche Nachweise. Unvollständige oder nicht unterschriebene Dossiers werden nicht bearbeitet. [6]
Welche Dokumente brauchen Sie?
Identitätskarte oder gültige Bewilligung B/C/F
letzte rechtskräftige Steuerveranlagung
Angaben zu allen Personen im Haushalt
aktueller Mietzins und gewünschter Maximalmietzins
Zusätzliche Nachweise
bei Angestellten: Arbeitsvertrag und letzte sechs Lohnabrechnungen
bei Ausbildung: Studien- oder Ausbildungsbestätigung
bei Sozial-, Renten- oder Arbeitslosenleistungen: aktuelle Entscheide bzw. Abrechnungen
bei elektronischer Einreichung: Unterlagen möglichst als ein vollständiges PDF
Es gibt 2026 keine einzige fixe Einkommensgrenze für alle LLM
Die kantonalen Einkommensgrenzen sind in einem gemeinsamen RCOL/RCOLLM-Tarif festgelegt. Der zulässige Wert hängt unter anderem vom subventionierten Nettomietzins und von der Zusammensetzung des Haushalts ab; für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sieht der Tarif zusätzliche Berücksichtigungen vor. Deshalb ist eine Aussage wie «unter CHF X hat man immer Anspruch» für Lausanne zu pauschal. Die definitive Prüfung erfolgt für den konkreten Haushalt und die konkrete Wohnung. [5]
Die kantonalen Einkommensgrenzen sind in einem gemeinsamen RCOL/RCOLLM-Tarif festgelegt. Der zulässige Wert hängt unter anderem vom subventionierten Nettomietzins und von der Zusammensetzung des Haushalts ab; für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sieht der Tarif zusätzliche Berücksichtigungen vor. Deshalb ist eine Aussage wie «unter CHF X hat man immer Anspruch» für Lausanne zu pauschal. Die definitive Prüfung erfolgt für den konkreten Haushalt und die konkrete Wohnung.
Typische Fälle: eher berechtigt oder eher nicht?
Diese Kriterien sollten Sie prüfen, bevor Sie eine Voranmeldung einreichen.
Grundsätzlich möglich
Wenn Einkommen, Vermögen und Belegung zum konkreten LLM passen, kann die kommunale Voraussetzung erfüllt sein.
Meist noch nicht
Wer weder drei Jahre in Lausanne wohnt noch dort seit drei Jahren hauptsächlich arbeitet, erfüllt die kommunale Regel in der Regel noch nicht. Die Ausbildungsregel bleibt als Sonderfall.
Kann möglich sein
Studium oder Lehre in Lausanne oder der Region kann genügen, wenn zusätzlich eine Ausbildungsbeihilfe besteht oder eine Nebentätigkeit ausgeübt wird.
Neu prüfen lassen
Die Berechtigung kann sich verändern. Je nach anwendbarem Regime können Zuschläge, Wegfall der Unterstützung oder andere Folgen entstehen.
Offizielle Quellen und Rechtsstand
Die Angaben basieren auf den aktuellen Informationen der Stadt Lausanne und des Kantons Waadt zu logements à loyer modéré (LLM), RCOL/RCOLLM, RDU und Voranmeldung.
13. Oktober 2026
- Stadt Lausanne: Wohninformationen und LLM
- Stadt Lausanne: kommunale LLM-Regeln
- Kanton Waadt: subventionierte Wohnung finden
- Kanton Waadt: Bedingungen und Kontrolle
- Kanton Waadt: RCOL/RCOLLM und Einkommens-Tarif
- Stadt Lausanne: LLM-Voranmeldeformular
- Stadt Lausanne: Mietbewerbung und Unterlagen
Allgemeine Information; ein konkreter Fall sollte individuell geprüft werden.
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Häufige Fragen zu subventionierten Wohnungen in Lausanne 2026
Direkte Antworten zu Anspruch, Einkommen, Anmeldung und Unterlagen.
Gemeint sind in der Regel logements à loyer modéré (LLM). Ihre Mieten liegen unter dem freien Markt, dafür gelten behördlich kontrollierte Zugangs- und Belegungsbedingungen.
Nicht zwingend nur wohnen: Die kommunale Regel kann auch erfüllt sein, wenn Sie seit mindestens drei Jahren hauptsächlich in Lausanne arbeiten. Für Studium oder Lehre in Lausanne bzw. der Region gibt es eine besondere Alternative.
Mindestens eine volljährige Person im Haushalt muss Schweizerin oder Schweizer sein oder eine gültige Bewilligung B, C oder F besitzen.
Es gibt keine einzige fixe Grenze für alle Wohnungen. Der anwendbare kantonale Tarif berücksichtigt unter anderem den subventionierten Nettomietzins und die Haushaltszusammensetzung.
Ja. Neben dem Einkommen gehören auch Vermögensgrenzen zu den Bedingungen für subventionierte Wohnungen.
Die Voranmeldung erfolgt beim Office communal du logement, Unité Logements à Loyers Modérés (LLM) der Stadt Lausanne.
Typisch sind Identitäts- oder Aufenthaltsdokumente, die letzte Steuerveranlagung und je nach Situation Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Ausbildungsnachweise oder Leistungsentscheide.
Nein. Eine positive Berechtigungsprüfung schafft noch keinen Anspruch auf eine sofortige konkrete Wohnung. Es braucht ein passendes freies Objekt und eine erfolgreiche Bewerbung.
Nicht frei. Der Kanton weist darauf hin, dass eine Untervermietung die schriftliche Zustimmung des Eigentümers und der Kontrollbehörde voraussetzt.
Änderungen bei Einkommen, Vermögen oder Haushaltszusammensetzung müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden; die Bedingungen können später erneut geprüft werden.
Fazit: Erst Berechtigung prüfen, dann gezielt auf LLM bewerben
Wer 2026 eine subventionierte Wohnung in Lausanne sucht, sollte zuerst die kommunalen Grundvoraussetzungen prüfen: Status, mindestens dreijähriger Bezug zu Lausanne oder die Ausbildungsalternative, Hauptwohnsitz sowie eine passende Haushaltsgrösse.
Danach entscheidet die finanzielle Prüfung nach den kantonalen Regeln über die konkrete Berechtigung. Weil Einkommensgrenzen vom Mietzins und Haushalt abhängen, ist die Voranmeldung beim Office communal du logement der verlässlichste Weg, den eigenen Anspruch prüfen zu lassen.
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